Impressum | AGB

indieberlin GbR

Mia Morris // Noel Maurice
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Jonasstrasse 22
Neukölln
12053 Berlin

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Urheberrecht

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Gewinnspiel AGBs

1. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die indieberlin oder rechtlich verbundene Unternehmen auf der Website www.indieberlin.de durchführt (sogenannte indieberlin-Gewinnspiele).

2. Jeder Teilnehmer erkennt mit der Teilnahme an einem indieberlin-Gewinnspiel diese Teilnahmebedingungen sowie die bei jedem indieberlin-Gewinnspiel besonders genannten Bedingungen und Fristen an.

3. Zur Teilnahme berechtigt an einem indieberlin-Gewinnspiel ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Minderjährigen unter 14 Jahren ist die Teilnahme am Gewinnspiel nicht gestattet und es werden in diesem Fall auch keine Gewinne ausgeschüttet.
Dies gilt jedoch nicht, sofern es sich um unentgeltliche Gewinnspiele handelt. Ein Gewinnspiel gilt auch dann als unentgeltlich, wenn die Gebühren für die telefonische Teilnahme bei maximal € 0,14, für die Teilnahme per SMS bei maximal € 0,20 liegen und bei postalischem Kontakt die Kosten einer Postkarte pro Teilnahme anfallen. Sofern Minderjährigen unter 14 Jahren die Teilnahme entsprechend des Vorgesagten grundsätzlich gestattet ist, sind Personen, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen nur teilnahmeberechtigt, soweit indieberlin dieses für das jeweilige Gewinnspiel ausdrücklich zulässt und der gesetzliche Vertreter wirksam zustimmt. Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von indieberlin und der rechtlich verbundenen Unternehmen, sowie deren Angehörige.

4. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen teilnehmen. Eventuelle Gewinne sind nicht übertragbar.

5. Die Teilnahme an einem indieberlin-Gewinnspiel ist grundsätzlich auch auf dem Postweg möglich. In diesem Fall ist eine ausreichend frankierte Postkarte unter Angabe der Absenderadresse und des Titels des indieberlin-Gewinnspiels sowie gegebenenfalls der Lösung an folgende Adresse zu senden:
indieberlin Office Brandenburg
Zehlendorfer Damm 97 C
14532 Kleinmachnow

6. Die Teilnahme an einem indieberlin-Gewinnspiel erfordert gegebenenfalls die Angabe von persönlichen Daten, wie Name, Vorname, Anschrift, Alter und/oder Email-Adresse und/oder Telefonnummer. Sämtliche dieser persönlichen Daten werden von indieberlin entsprechend rechtlicher Bestimmungen (insbesondere Datenschutzgesetz) behandelt. Eine Veröffentlichung oder weitergehende Speicherung dieser persönlichen Daten findet nicht statt.

7. Erfordert die Teilnahme an einem indieberlin-Gewinnspiel die Zusendung von Materialien, versichert jeder Teilnehmer, dass er alleiniger Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von ihm geschaffenen und an indieberlin übermittelten Materialien ist. Jeder Teilnehmer räumt indieberlin an diesen Materialien den zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Anspruch auf Nutzung ein. indieberlin ist zur Übertragung dieser Rechte auf Dritte berechtigt. Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, indieberlin das Eigentum an den von ihm an indieberlin übermittelten Materialien zu übertragen. Eine Eigentumsübertragung findet nicht statt, sofern der Teilnehmer ausdrücklich und schriftlich gegenüber indieberlin erklärt, dass er in eine Eigentumsübertragung nicht einwilligt. Eine solche Erklärung muss spätestens 10 Tage nach Abschluss eines Gewinnspiels (Tag der Bekanntgabe des Gewinners) indieberlin (indieberlin Zehlendorfer Damm 97 C, 14532 Kleinmachnow, Deutschland) zugegangen sein. Nach Abschluss dieses Zeitraums ist indieberlin zur Vernichtung aller übermittelten Materialien berechtigt.

8. indieberlin übernimmt keinerlei Haftung für die an indieberlin übermittelten Materialien. Dies gilt nicht, sofern indieberlin, die indieberlin Mitarbeiter oder deren beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

9. indieberlin hat das Recht, die jeweiligen angekündigten Gewinne jederzeit auszutauschen und durch andere gleichwertige Gewinne und Preise zu ersetzen. Darüber hinaus hat indieberlin das Recht, den jeweiligen Spielablauf bis zum Beginn des Gewinnspiels zu ändern. Dem Gewinner stehen in diesen Fällen keinerlei Ansprüche gegen indieberlin oder gegen rechtlich verbundene Unternehmen zu. Der Gegenwert der Gewinne ist nicht auszahlbar.

10. Die Auflösung des Gewinnspiels sowie die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch indieberlin, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. indieberlin haftet nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinner-Ermittlung. Die Auflösung des Gewinnspiels wird auf www.indieberlin.de.

11. Im Falle eines Gewinns wird indieberlin den Teilnehmer schriftlich (auch per Email oder per Fax) oder telefonisch benachrichtigen. Erfolgt die Benachrichtigung schriftlich, ist der Gewinner verpflichtet, indieberlin innerhalb von vier Werktagen, ab Zugang der Benachrichtigung mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Erfolgt die Benachrichtigung telefonisch, wird indieberlin im Falle der persönlichen Nichterreichbarkeit des Gewinners, soweit technisch möglich, eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner muss indieberlin innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt dieser Benachrichtigung mitgeteilt haben, ob er den Gewinn annimmt. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Fristen ist indieberlin berechtigt, einen neuen Gewinner zu ziehen und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber indieberlin sind ausgeschlossen.

12. Der Teilnehmer erklärt im Falle eines Gewinns (insbesondere bei Reisen) gegenüber indieberlin, dass a) eventuelle Kosten, Spesen und sonstige Leistungen, die nicht ausdrücklich als Gewinn oder als im Gewinn enthalten ausgelobt sind, vom ihm getragen werden; dies gilt insbesondere auch für die Versandkosten der Preise ins Ausland und eventuell anfallende Zölle; b) indieberlin keinerlei Haftung für Schäden übernimmt, die durch ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden und indieberlin von allen Ansprüchen Dritter freigestellt wird.

13. Handelt es sich bei dem Gewinn um eine Reise oder ist der Gewinn mit einer Reise verbunden, so hat der Gewinner bei Antritt der Reise, soweit erforderlich, ein gültiges Ausweisdokument bei sich zu führen. Kann er dies nicht, ist indieberlin berechtigt, einen neuen Gewinner zu ziehen und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ansprüche gegen indieberlin sind ausgeschlossen.

14. indieberlin übernimmt keine Haftung für Schäden, die einem Teilnehmer durch die Annahme oder Benutzung der ausgehändigten Preise entstehen.

15. indieberlin ist jederzeit berechtigt, einen Teilnehmer wegen schwerwiegender Vertragsverletzungen von der Teilnahme an einem indieberlin-Gewinnspiel auszuschließen.

16. indieberlin ist jederzeit berechtigt, das indieberlin-Gewinnspiel ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit wird insbesondere im Falle technischer Komplikationen (z.B. Viren im Computersystem oder Softwarefehler) sowie für den Fall, dass aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspieles nicht gewährleistet werden kann, Gebrauch gemacht.

17. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

AGB für Dienstleistungen von indieBerlin GbR

Allgemeine Geschäftsbedingungen IndieBerlin GbR (AGB)

  1. Gegenstand des Auftrags

Gegenstand des Auftrags sind Werk- und Dienstverträge, Online-Marketing, SEO (Search Engine Optimization) und die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen.

Auftragnehmer und Auftraggeber können jeweils verlangen, dass der Inhalt des Auftrages schriftlich festgelegt wird.

  1. Zusammenarbeit

2.1
Auftraggeber und Auftragnehmer werden während der Auftragsabwicklung eng miteinander kooperieren und sich wechselseitig alle Informationen erteilen, die für die Erfüllung des Auftrages von Bedeutung sind.

Der Auftraggeber benennt auf Anforderung einen Ansprechpartner und ggf. Stellvertreter für die Betreuung des Auftrages. Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für Änderungs- und Erweiterungswünsche.

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1
Der Auftraggeber unterstützt IndieBerlin GbR bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern.

3.2
Vom Auftraggeber zu stellende Bild-, Ton- und Textmaterialien sind vom Auftraggeber in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Auftraggebern überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass IndieBerlin GbR die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

3.3
Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.

  1. Beteiligung Dritter

Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Auftraggebers für ihn im Tätigkeitsbereich von IndieBerlin GbR tätig werden, hat der Auftraggeber wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. IndieBerlin GbR hat es gegenüber dem Auftraggeber nicht zu vertreten, wenn IndieBerlin GbR aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

  1. Termine

5.1
Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen.

5.2
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat IndieBerlin GbR nicht zu vertreten. IndieBerlin GbR wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. Lieferungs- und Leistungsfristen verlängern sich entsprechend.

  1. Änderungswünsche

6.1
Änderungswünschen des Auftraggebers wird IndieBerlin GbR nach Möglichkeit nachkommen. Änderungswünsche sind auf Verlangen von IndieBerlin GbR schriftlich zu formulieren. IndieBerlin GbR wird die Machbarkeit der Änderungswünsche prüfen und dem Auftraggeber die eventuellen Mehrkosten und die Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Auftrages mitteilen. Mit der Übermittlung eines Änderungswunsches ruhen alle vereinbarten Fertigstellungsfristen. IndieBerlin GbR wird dem Auftraggeber das Ergebnis der Prüfung mitteilen. Der Auftraggeber entscheidet dann, ob er die Änderung beauftragt.

Für die Prüfung der Machbarkeit und Auswirkung von Änderungswünschen zahlt der Auftraggeber, soweit nicht anders vereinbart, ein Stundenhonorar von 75,00 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die vereinbarte Änderung ist schriftlich als Nachtrag zu vereinbaren.

6.2
IndieBerlin GbR ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von IndieBerlin GbR für den Auftraggeber zumutbar ist.

  1. Vergütung

7.1
Die Vergütung von IndieBerlin GbR erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der in der Regel monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von IndieBerlin GbR, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. IndieBerlin GbR ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von IndieBerlin GbR erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich.

7.2
Der Auftraggeber trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von IndieBerlin GbR mehr als 50 Km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Auftraggeber weiter berechnet wird, kann IndieBerlin GbR eine Handling Fee in Höhe von 15% erheben.

7.3
Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von IndieBerlin GbR getroffen, deren Erbringung der Auftraggeber den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Auftraggeber die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von IndieBerlin GbR für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

7.4
Bei Auftragserteilung ist ein angemessener Vorschuss zu zahlen.

7.5
Alle Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  1. Abnahme

Ist der Vertragsgegenstand ein abnahmefähiges Werk, so ist der Auftraggeber nach im Wesentlichen mangelfreier Fertigstellung des Werks zur Abnahme verpflichtet. Unwesentliche Mängel hindern die Pflicht zur Abnahme nicht (§ 640 BGB). Nach Fertigstellung der im Vertrag aufgeführten Leistungen wird die Seite vom Auftraggeber schriftlich abgenommen. Die Webseite gilt automatisch als abgenommen, wenn nicht spätestens 7 Tagen nach Fertigstellung der Leistung eine Mängelliste vorliegt. Mit Abnahme ist die Vergütung oder Restvergütung fällig.

Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist für Mängel. Die Gewährleistungsfrist wird im Business to Business Bereich auf ein Jahr vereinbart. Dies gilt nicht für WordPress und deren Erweiterungen oder andere Open Source Software und Programmierungen. Diese sind Software, frei von kostenpflichtigen Lizenzen. Für diese Software gibt es von den Software-Anbietern bzw. den Programmierern keine Gewährleistung. IndieBerlin GbR übernimmt keine Haftung für die Folgen von Softwarefehlern und Sicherheitslücken. Das Responsive Template unterstützt moderne Ausgabegeräte und Browser. Ältere Browser zeigen die Webseite als „Nur-Text-Version“. Auch werden Internet Explorer 9 und ältere Versionen nicht unterstützt. User, die den Internet Explorer 9 oder eine ältere Version benutzen, erhalten einen Hinweistext.

Nach Abnahme hat IndieBerlin GbR das Recht, Screenshots oder Fotos der Webseite, Social Media Seiten oder anderer Produkte auf der IndieBerlin GbR Webseite als Referenzen abzubilden. Der Auftraggeber stellt IndieBerlin GbR von Forderungen zu Bildlizenzen frei.

  1. Rechte

9.1
IndieBerlin GbR gewährt dem Auftraggeber an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.

9.2
Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.

9.3
Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. IndieBerlin GbR kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

  1. Schutzrechtsverletzungen

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er alle zur Auftragsdurchführung an IndieBerlin GbR zur Verfügung gestellten Materialien (Bilder, Fotografien, Texte etc.) nutzen darf. Er stellt IndieBerlin GbR von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen, Urheberrecht, Recht am eigenen Bild etc.) frei. IndieBerlin GbR wird den Auftraggeber über die Geltendmachung von Ansprüchen durch Schutzrechtsinhaber informieren. Im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen entstehende Rechtsverfolgungskosten ersetzt der Auftraggeber.

  1. Mängelhaftung

Ist ein von IndieBerlin GbR hergestelltes Werk mit Mängeln behaftet, so gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgender Maßgabe: IndieBerlin GbR ist die Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen. Scheitert die Nachbesserung oder lehnt IndieBerlin GbR die Nachbesserung ab, so kann der Auftraggeber von seinen Rechten auf Ersatzvornahme oder Rücktritt Gebrauch machen.

  1. Haftung

12.1
IndieBerlin GbR haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet IndieBerlin GbR nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.2
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

12.3
Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet IndieBerlin GbR insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

12.4
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von IndieBerlin GbR.

12.5
Gewährleistung auf Webseitenerstellung: 6 Monate

  1. Abwerbungsverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von IndieBerlin GbR abzuwerben oder ohne Zustimmung von IndieBerlin GbR anzustellen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist zwischen den Parteien eine Vertragsstrafe in Höhe von 3 Monatsgehältern (brutto) des abgeworbenen Mitarbeiters vereinbar.

  1. Geheimhaltung, Presseerklärung

14.1
Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

14.2
Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

14.3
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

14.4
Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

14.5
Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per Email – zulässig.

  1. Schlichtung

15.1
Die Parteien versuchen bei allen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

15.2
Kommt eine einvernehmliche Lösung nicht zustande, vereinbaren die Parteien ein Schlichtungsverfahren.

15.3
Als Schlichter vereinbaren die Parteien die Schlichtungsstelle des Deutscher Multimedia-Verband e. V., Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf.

15.4
Der Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens unterbricht die Verjährung.

15.5
Die Entscheidung der Schlichtungsstelle ist für die Parteien verbindlich analog einem Schiedsgutachten.

15.6
Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, so gelten die vorstehenden Regelungen zu 15.2 bis 15.5 nicht.

  1. Sonstiges

16.1
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

16.2
Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

16.3
IndieBerlin GbR darf den Auftraggeber auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. IndieBerlin GbR darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

  1. Schlussbestimmungen

17.1
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per Email erfolgen. Auch die Änderung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.

17.2
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

17.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17.4
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von IndieBerlin GbR, derzeit Berlin.